Poppy Playtime und Huggy Wuggy

 

Liebe Eltern,

momentan erreichen uns viele Anfragen bezüglich der Figur "Huggy Wuggy" aus dem Survival-Horror-Game „Poppy Playtime“, das sich an Erwachsene richtet und für Kinder völlig ungeeignet ist. Die blaue Figur, die einem Plüschtier ähnelt, hat ein angsteinflößendes, breites Maul voller spitzer Zähne. Besonders auf junge Kinder wirkt diese Spielzeugfigur beängstigend und kann Kinder sehr verstören.

Nicht nur auf sozialen Medien wie YouTube, TikTok oder Instagram ist Huggy Wuggy mittlerweile zu sehen, sondern auch als Plüschpuppe im Handel zu kaufen.

In dem Spiel "Poppy Playtime", werden Kinderspiele und Horrorelemente verbunden. Leider gibt es hier keine offizielle Altersfreigabe, da es sich um ein Spiel ohne Blut, Gewalt und "groteske Todesfälle" handelt. Trotzdem führen die Bilder bei Kinder zu Angstzuständen. Teilweise werden diese Bilder, Handlungen und Spiele dann in Schulen weiter verbreitet und auch völlig unbeteiligte Kinder verängstigt. Vor allem Jüngeren fällt es oft sehr schwer zu begreifen, dass es sich um fiktive Figuren handelt.

In den letzten Jahren gab es immer wieder einige solcher Gruselfiguren, die vor allem in den sozialen Medien zu finden waren. Leider kommen viele Kinder in Kontakt mit diesen völlig ungeeigneten Bildern und Inhalten. Hier ist es Ihre Aufgabe als Eltern Ihr Kind so gut es geht zu schützen. Hierfür haben wir einige Tipps für Sie:

Präventiv:

Beachten Sie die Altersvorgaben sämtlicher Apps und Spiele! Alle sozialen Netzwerke dürfen von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter nicht genutzt werden!

INSTAGRAM

Für das zu Meta Platforms gehörige Instagram wird ein Mindestalter von 13 Jahren vorgeschrieben.

WHATSAPP

Der Messenger-Dienst WhatsApp von Meta Platforms setzt das Mindestalter auf 16 Jahre.

YOUTUBE

Die Videoplattform YouTube gibt in ihren AGB an, dass NutzerInnen mindestens 16 Jahre alt sein müssen, um über die Plattform Videos zu schauen. Eine Nutzung ab 13 Jahre ist möglich, wenn Eltern ihren Kindern über „Google Family Link“ ein Familienkonto erstellen. Grundsätzlich würden Jugendliche unter 18 Jahren immer das Einverständnis ihrer Eltern benötigen, um YouTube zu nutzen. Eine Ausnahme bildet „YouTube Kids“: Das Angebot könne von Kindern jeden Alters genutzt werden.

SNAPCHAT

Snapchat setzt ein Mindestalter von 13 Jahren voraus.

TIKTOK

TikTok schreibt in seiner Datenschutzerklärung ein Mindestalter von 13 Jahren vor.

FACEBOOK

Das soziale Netzwerk Facebook von Meta Platforms schreibt ein Mindestalter von 13 Jahren vor.

TWITTER

Die Plattform Twitter gibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren an.

(Quelle: https://www.schau-hin.info/grundlagen/ab-welchem-alter-instagram-youtube-und-co)

 

  • Achten Sie auf altersgerechte Inhalte. Die Nutzung von YouTube Kids ist z.B. zu empfehlen, da hier nicht-altersgemäße Inhalte gefiltert werden.
  • Kinder im Alter von 4-6 Jahren sollten pro Tag nicht länger als 20-30 Minuten Medien aller Art (Tablet, Handy, Fernseher, Playstation, etc.) nutzen, Kinder zwischen 7 und 10 Jahren etwa 30-45 Minuten pro Tag.
  •  Haben Sie einen Blick darauf, welche Medien und Inhalte Ihr Kind konsumiert.
  • Steuern Sie die Nutzung ggf. durch Maßnahmen wie den "geführten Zugriff" auf einem iPad oder die Geheimhaltung bzw. regelmäßige Änderung des Wlan-Passwortes.

 

Wenn Ihr Kind mit einem Phänomen wie "Huggy Wuggy" in Kontakt gekommen ist:

 

  • Spenden Sie Ihrem Kind Trost.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, was es gesehen hat. Nehmen Sie Ihr Kind ernst und versuchen Sie im Gespräch Ängste und Unsicherheiten zu nehmen.
  • Treten Sie mit anderen Eltern in Kontakt, sollte "Huggy Wuggy" oder ein anderes Phänomen, das den Kindern Angst macht, in der Schule oder im Kindergarten Thema unter den Kindern sein.
  • Auf keinen Fall sollten Sie Ihrem Kind Vorwürfe machen oder es mit einem Medienverbot „bestrafen“ – das könnte zur Folge haben, dass es sich in Zukunft nicht mehr an Sie wendet, wenn es auf gruselige Inhalte stößt.
  • Vereinbaren Sie Regeln für den Umgang mit verstörenden Inhalten (z.B. "Wenn du etwas siehst, das dir Angst macht, zeig' es mir und wir reden darüber")